Ich setze mich für den Erhalt und die erfolgreiche Fortführung tierärztlich geführter Praxen und Tierkliniken ein. Daher führe ich die Gründungsberatung vor allem bei internen und externen Praxisübernahme durch Tierärzt*innen durch.
Welche Punkte gehören zur Existenzgründungsberatung?
Begleitung der (Vor-)Gründungsphase
Die Neugründung einer Einzelpraxis – insbesondere einer Kleintierpraxis – ist mit durchschnittlich über 225.000 Euro Kapitalbedarf für Praxiseinrichtung, Medizingeräte, Waren und sonstige Investitionen die teuerste Art der tierärztlichen Niederlassung.
Für die Übernahme einer tierärztlichen Einzelpraxis oder die Neugründung einer Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft, BAG) ist derzeit mit rund 200.000 Euro Investitionsvolumen zu rechnen.
Mit unter 175.000 Euro Gesamtinvestitionsbedarf je Tierarzt stellt die Übernahme einer Gemeinschaftspraxis durch mehrere Tierärzte bzw. die Übernahme eines Praxisanteils die günstigste Art der tierärztlichen Niederlassung dar.
Während bei der Praxis- oder Anteilsübernahme vor allem der Kaufpreis für den Kundenstamm und die vorhandene Praxisausstattung im Vordergrund steht, wird der Gesamtkapitalbedarf bei Neugründungen durch die Geräteausstattung, Hard- und Software und die Kosten der Inbetriebnahme der Tierarztpraxis dominiert. Hierzu gehören z.B. Umbaukosten, Beratungs- und Marketingkosten.
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GRÜNDUNGSBERATUNG